UWG
Das Wettbewerbsrecht – geregelt insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – schützt Unternehmen vor unlauteren Geschäftspraktiken und soll für faire Marktbedingungen sorgen. Gleichzeitig stellt es klare Anforderungen an Marketing, Werbung und geschäftliches Verhalten. Verstöße können zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen, Schadensersatzforderungen und somit zu erheblichen Kosten führen.
Wir begleiten die Entwicklung, Absicherung und rechtssichere Umsetzung von Werbekampagnen sowie allgemeinen Vertriebsstrategien, um Einwände von Wettbewerbern bei der Durchführung von Werbemaßnahmen auszuschließen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung rund um Fragen des Produktdesigns. Dieses kann in Deutschland nicht nur über das Urheberrecht, Designs und Marken geschützt sein. Ergänzend kommt das Wettbewerbsrecht als Schutzmechanismus in Betracht, konkret der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz.
Zu unserem Beratungsspektrum gehört auch die Durchsetzung bzw. Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen im Wege außergerichtlicher Abmahnverfahren bzw. die Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor Gericht – entweder in Eilverfahren (einstweilige Verfügung) oder auch in Hauptsacheverfahren, z.B. wenn Unterlassungsansprüche oder entsprechende Annexansprüche geltend gemacht werden.
Typische Tätigkeitsfelder:
- Entwicklung rechtssicherer Marketing- und Vertriebsstrategien
- Prüfung und Beratung zu geplanten Werbemaßnahmen
- Abwehr und Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche (z. B. bei irreführender Werbung, in (Produkt)Nachahmungsfällen, bei aggressiven Geschäftspraktiken)
- Rechtliche Begleitung im Umgang mit Mitbewerbern, Verbraucherschutzorganisationen oder Wettbewerbsverbänden
- Beratung und Vertretung bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungsverfahren mit UWG-Bezug
- Prozessvertretung
