Notarielle Dienstleistungen
Wir betreuen Privatpersonen, Familien, Existenzgründer und etablierte Unternehmen in allen notarrelevanten Bereichen. Zu unseren Tätigkeitsgebieten im Notariat gehören die Beratung und Beurkundung im Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht (Unternehmensgründungen, Corporate Housekeeping, Umwandlungen), Erbrecht (Testamente, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen) sowie Familienrecht (Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen). An der Schnittstelle von Gesellschafts- und Erbrecht gestalten wir zudem notarielle Regelungen zur Unternehmensnachfolge, einschließlich familienrechtlicher Bezüge. Daneben entwerfen wir Vollmachten und beglaubigen Unterschriften und Dokumente.
Unser Ziel sind ausgewogene, rechtssichere und zugleich praxistaugliche Gestaltungen, welche die Interessen der Beteiligten bestmöglich umsetzen. Sehr gern arbeiten wir hierbei auch mit steuerlichen und anwaltlichen Beratern zusammen.
Tätigkeitsbereiche:
- Immobilienrecht (Kaufverträge, Grundschuldbestellung, Dienstbarkeiten)
- Erbrecht (Testamente/Erbverträge, Pflichtteilsverzicht, Erbscheinsverfahren, Internationales Erbrecht, Erbauseinandersetzung)
- Nachlassplanung (Unternehmensnachfolge, Vermögensnachfolge, Schenkungen/vorweggenommene Erbfolge)
- Gesellschaftsrecht (Gründung von Unternehmen/Gesellschaften, Kapitalerhöhung, Umwandlung, Übertragung von Geschäftsanteilen, Liquidation)
- Familie, Ehe & Partnerschaft (Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen)
- Vorsorge (General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Unternehmervollmachten)
- Beglaubigungen
- Internationaler Rechtsverkehr
FAQ Notariat
Was ist der Unterschied zwischen notarieller Beglaubigung und Beurkundung?
Beglaubigung und Beurkundung unterscheiden sich im Umfang der notariellen Tätigkeit. Bei einer Beglaubigung bescheinigen wir lediglich, dass Sie sich uns gegenüber ausgewiesen und eine Unterschrift unter einem Dokument persönlich geleistet haben (Unterschriftsbeglaubigung) bzw. uns das Original eines Dokuments vorlag (Beglaubigung von Abschriften, z.B. Zeugnissen). Es ist in diesem Fall nicht unsere Aufgabe, das Dokument inhaltlich zu prüfen, es sei denn, wir haben den Entwurf selbst erstellt. Bei einer Beurkundung erstellen wir im Regelfall den Urkundsentwurf, klären über mögliche Risiken des Rechtsgeschäfts auf und verlesen die Urkunde im Rahmen der Beurkundung.
Wann eine Beglaubigung bzw. Beurkundung vorzunehmen ist, gibt der Gesetzgeber vor. In einigen Fällen besteht auch ein Wahlrecht.
Welche Informationen und Unterlagen werden für die Vorbereitung einer Beglaubigung bzw. Beurkundung benötigt?
Wir benötigen Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) sowie Kontaktinformationen (E-Mail, Telefonnummer). Die weiteren für die Vorbereitung erforderlichen Informationen und Unterlagen hängen vom Einzelfall ab und teilen wir Ihnen gern mit.
In welchen Fällen macht in notariellen Angelegenheiten ein Vorgespräch Sinn?
Auch dies ist vom Einzelfall abhängig. Bei der Vorbereitung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei Beurkundungen rund um das Familienrecht (Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen) halten wir dies in aller Regel für sinnvoll. Im Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht, bei Vorsorgethemen sowie bei Beglaubigungen ist dies meist nicht notwendig und wir können Fragen im Vorfeld per E-Mail oder telefonisch klären. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen und wir stimmen uns mit Ihnen individuell ab.
Wie lange dauert es von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Beglaubigung bzw. Beurkundung?
Die zeitlichen Abläufe richten sich stark nach dem Inhalt der geplanten Beglaubigung bzw. Beurkundung. Relevant ist insbesondere, ob ein Vorgespräch stattfinden muss, welche rechtliche Komplexität die Sache hat bzw. ob vor der Beurkundung gesetzliche Wartefristen einzuhalten sind. Zudem kann sich Abstimmungsbedarf mit Ihren anwaltlichen bzw. steuerrechtlichen Beratern ergeben. Im Grundsatz gilt, dass Beglaubigungen kurzfristig möglich sind, während die Vorbereitung von Beurkundungen zeitlich aufwändiger ist.
Nehmen Sie gern per E-Mail oder telefonisch Kontakt zu uns auf. Wir stimmen das weitere Vorgehen und Timing mit Ihnen ab.
Was ist zu beachten, wenn Deutsch nicht meine Muttersprache ist?
Der Großteil der notariellen Dokumente wird auf Deutsch beglaubigt bzw. beurkundet. Zwar können Urkunden auch in Fremdsprachen abgefasst werden. Da die meisten dieser Dokumente zur Vorlage vor deutschen Behörden bzw. Gerichten dienen, macht die Erstellung in deutscher Sprache jedoch häufig mehr Sinn. Soweit Sie davon ausgehen, dass Ihre Deutschkenntnisse für das Verständnis der Urkunde bzw. der Beurkundung nicht ausreichen, lassen Sie uns dies bitte frühzeitig wissen. Wir besprechen dann, welche Maßnahmen wir ergreifen müssen. Bitte beachten Sie, dass die Notarin die Beurkundung ggf. nicht wie geplant durchführen kann, wenn sich relevante Sprachhindernisse erst im Rahmen des Beurkundungstermins ergeben.
Sind notarielle Beglaubigungen bzw. Beurkundungen online möglich?
Derzeit sind notarielle Online-Beglaubigungen und Online-Beurkundungen nur in bestimmten Fällen möglich. Konkret betrifft dies das Gesellschaftsrecht und Registeranmeldungen. So können Beurkundungen zur Gründung einer GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt), für einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss/eine Satzungsänderung, Kapitalmaßnahmen sowie Beglaubigungen im Rahmen von Anmeldungen zum Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und Vereinsregister auch online vorgenommen werden. Dafür wird ausschließlich das offizielle Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer genutzt. Zur Teilnahme benötigen Sie zwingend einen gültigen Personalausweis mit Ausweis-PIN und abhängig vom Ausstelldatum Ihres Personalausweises zusätzlich einen Reisepass. Weitere Informationen zum Online-Verfahren finden Sie auf dem Portal der Bundesnotarkammer unter https://online-verfahren.notar.de/.
In allen anderen Fällen gibt der Gesetzgeber vor, dass eine Beglaubigung bzw. Beurkundung nur persönlich bei der Notarin/dem Notar möglich ist. Dies betrifft z.B. sämtliche Beurkundungen im Zusammenhang mit Immobilien, im Erbrecht und im Familienrecht. Allerdings können wir auf Wunsch vorbereitende Tätigkeiten wie z.B. Vorgespräche online durchführen. Je nach Fall kann es zudem möglich sein, dass Sie sich von einer anderen Person im Termin vertreten lassen können. Hierzu beraten wir Sie bei Bedarf gern.
Können Berliner Notarinnen und Notare auch Verträge beurkunden, die eine Immobilie oder eine Gesellschaft außerhalb Berlins betreffen?
Dies ist unproblematisch möglich. Für die notarielle Zuständigkeit ist allein entscheidend, dass die Beurkundung im Amtsbereich der Notarin bzw. des Notars erfolgt. Für die im Gesellschaftsrecht sowie bei Registeranmeldungen möglichen Online-Verfahren gelten Sonderregelungen (§ 10a BNotO). Insoweit ist eine Zuständigkeit der Berliner Notarinnen und Notare nur gegeben, wenn entweder die Gesellschaft selbst ihren Sitz in Berlin hat, bei ausländischen Gesellschaften eine Zweigniederlassung in Berlin besteht oder der organschaftliche Vertreter bzw. Gesellschafter der Gesellschaft über einen Wohnsitz in Berlin verfügt.
Wieso führen Notarinnen und Notare vor vielen Beurkundungen eine Geldwäscheprüfung durch?
Eine Geldwäscheprüfung ist für viele notarielle Rechtsgeschäfte nach dem Geldwäschegesetz (GWG) vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für das Immobilienrecht, gesellschaftsrechtliche Vorgänge sowie für Verwahrgeschäfte. Zu den Prüfpflichten der Notarinnen und Notare gehören die Identifizierung der formell Beteiligten sowie wirtschaftlich Berechtigten des jeweiligen Rechtsgeschäfts und eine sog. Risikobewertung für das jeweilige Rechtsgeschäft.
Mit welchen Notargebühren muss ich rechnen?
Die Notargebühren sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und werden somit von allen Notarinnen und Notaren in Deutschland gleich erhoben. Die Notargebühren knüpfen an den Wert des Geschäfts (sog. Geschäftswert) an. Beispielhafte Berechnungen zu entstehenden Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer unter https://www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele. Natürlich informieren wir Sie auf Wunsch gern im Vorfeld über die in Ihrem Fall anfallenden Kosten. Sprechen Sie uns hierzu an.
