Urheberrecht
Kreativität verdient Schutz: Egal, ob es um Texte, Fotografien, Musik, Filme oder Produktdesign geht – das Urheberrecht schützt mit seinem weiten Anwendungsbereich geistiges Eigentum und stellt sicher, dass eine kreative Leistung nicht unrechtmäßig verwendet wird. Es spielt eine Schlüsselrolle bei der Verwertung von kreativen Leistungen und dies sowohl in der Offline- als auch in der Online-Welt.
Wir beraten im Zuge der Entstehung urheberrechtlich geschützter Werke und sichern die sich anschließenden Verwertungsprozesse rechtlich ab. Hierzu gehören die Beratung und Vertretung beim Aushandeln von Verträgen und der Einräumung von Nutzungsrechten, das Ausloten gesetzlicher Ausnahmetatbestände des Urheberrechtsschutzes genauso wie die mögliche Ergänzung des Urheberrechtsschutzes über weitere gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Designs).
Werden Urheberrechte verletzt, setzen wir außergerichtlich sowie gerichtlich Ansprüche durch bzw. wehren diese ab. Zu unserem Beratungsspektrum gehört neben der Beratung und Vertretung in Abmahnverfahren auch die Vertretung vor Gericht z.B. in Eilverfahren (einstweilige Verfügung) sowie in Hauptsacheverfahren, soweit z.B. Unterlassungsansprüche oder Schadenersatz geltend gemacht werden.
Typische Tätigkeitsfelder:
- Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit
- Beratung und Vertretung in urheberrechtlichen Auseinandersetzungen (Berechtigungsanfrage/Abmahnung)
- Prozessführung in urheberrechtlichen Auseinandersetzungen (eV-Verfahren, Hauptsacheverfahren)
- Vertragsgestaltung/Lizenzierung von Urheberrechten/Rechteübertragungen
- Verlagsverträge
