Erben & Vererben
Wir beraten bei der Gestaltung der Erbfolge durch Testament, Erbvertrag bzw. vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten einschließlich Schenkung.
Am Beginn der Überlegungen für eine Nachlassplanung steht die Ermittlung der individuellen Situation. Daraus folgt, ob und inwieweit ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament z.B. in Form des Berliner Testaments oder ein Erbvertrag in Betracht kommen und welche konkreten Regelungen aufgenommen werden sollten. Im Zentrum steht die Sicherstellung des Willens der Erblasserin bzw. des Erblassers und die Vermeidung von Auseinandersetzungen zwischen den Erben, mit Pflichtteilsberechtigten bzw. in der Erbengemeinschaft. Zudem berücksichtigen wir Sonderfragen wie sie sich z.B. bei Unternehmerinnen und Unternehmern, Patchworksituationen sowie Vermögen im Ausland ergeben können.
Ist ein Erbfall eingetreten, unterstützen wir bei der Abwicklung des Nachlasses, beglaubigen Erbausschlagungserklärungen, beantragen Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse und regeln Erbauseinandersetzungen.
Tätigkeitsfelder:
- Nachlassplanung
- Testament/Gemeinschaftliches Testament
- Erbvertrag
- Letztwillige Verfügungen in erbrechtlichen Sonderkonstellationen z.B. Patchwork, Behindertentestament, Bedürftigentestament, Geschiedenentestament
- Vorweggenommene Erbfolge/Schenkungen/Übertragungsverträge
- Pflichtteilsverzicht/Erbverzicht
- Erbausschlagung
- Erbschein/Europäische Nachlasszeugnis
- Testamentsvollstreckung
- Erbauseinandersetzung
Nützliche Links:
- Glossar Testament und Testamentsregister (Bundesnotarkammer)
- Letztwillige Verfügungen jederzeit sicher auffindbar (Bundesnotarkammer)
- Themenseiten Vererben und Schenken (Bundesnotarkammer)
