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EU AI Act: Neue Transparenzpflichten ab August 2026

Chatbots, automatisierte Texterstellung, Bildgeneratoren oder KI-gestützte Marketingkampagnen – Unternehmen setzen Künstliche Intelligenz inzwischen in unterschiedlichen Bereichen ein. Mit dem Inkrafttreten weiterer Regelungen des EU AI Act am 2. August 2026 verschärfen sich nun die rechtlichen Anforderungen an die Offenlegung der Verwendung von KI. Im Fokus stehen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, die allerdings nur für bestimmte Anwendungen gelten werden. 

Anders als teilweise suggeriert wird, müssen Unternehmen ab dem Stichdatum mit KI erstellte Inhalte nicht per se kennzeichnen. Ob ein Hinweis auf die KI-Nutzung erforderlich ist, hängt vielmehr vom konkreten Einsatzbereich der KI-Inhalte und der Art der KI-generierten Inhalte ab. Entscheidend ist, ob durch den Einsatz von KI ein Risiko besteht, dass Nutzer über die Herkunft oder Echtheit eines Inhalts getäuscht werden.

Keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Doch welche Inhalte müssen nun konkret gekennzeichnet werden? 

  • Betroffen sind Chatbots und virtuelle Assistenten, soweit für den Nutzer nicht ohne Weiteres erkennbar ist, dass es sich um solche handelt. 
  • Umfasst sind weiterhin künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte (Deepfakes). Werden Inhalte erstellt oder verändert, sodass sie authentisch wirken und reale Personen oder Ereignisse darstellen, muss dies kenntlich gemacht werden. Von dieser Regelung können KI-generierte Werbevideos, künstlich erzeugte Sprecherstimmen oder mit KI erstellte bzw. manipulierte Interviews betroffen sein. 
  • Auch für KI-generierte Texte können im Einzelfall Informationspflichten bestehen. Allerdings gilt dies nicht pauschal für sämtliche Textinhalte. Eine Kennzeichnung kommt vor allem dann in Betracht, wenn Inhalte zur Information der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und diese vorab keiner menschlichen Endkontrolle unterzogen worden sind. Denkbar ist dies also für rein mit KI erstellte journalistische Inhalte ohne Prüfung durch die Redaktion. Für klassische Unternehmenskommunikation, Werbetexte oder Blogbeiträge besteht dagegen keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht.

Die Transparenzpflichten gelten für Inhalte, die ab dem 2. August 2026 öffentlich zugänglich gemacht werden bzw. für bestehende Inhalte, soweit diese nach dem Stichtag wesentlich verändert werden.

Welche Risiken drohen bei Verstößen?

Die neuen Vorgaben sollten von Unternehmen ernst genommen werden, denn Verstöße gegen die Transparenzpflichten des EU AI Act können mit Bußgeldern belegt werden. Denkbar sind bei nicht ausreichender Kennzeichnung daneben Ansprüche wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts (UWG) und datenschutzrechtlicher Vorschriften. Schließlich kommen Schadenersatzansprüche auf der Basis des allgemeinen Zivilrechts in Betracht, wenn auf Seiten von Kunden/Geschäftspartnern aufgrund der fehlenden Kennzeichnung ein Schaden entsteht. Denkbar ist dies z.B., wenn KI-generierte Inhalte den Eindruck vermitteln, von realen Personen zu stammen und auf dieser Basis bestimmten geschäftliche Handlungen vorgenommen werden.

Fazit: Am 2. August 2026 treten zentrale Regelungen des EU AI Act in Kraft, die jedoch Transparenzpflichten für bestimmte KI-Nutzungen betreffen. Unternehmen sollten ihre KI-Anwendungen frühzeitig auf die neuen Anforderungen überprüfen und geeignete Compliance-Maßnahmen implementieren. Eine rechtssichere Umsetzung der Transparenzpflichten minimiert nicht nur Bußgeld- und Haftungsrisiken, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in den verantwortungsvollen Einsatz künstlicher Intelligenz.

Veröffentlicht: 25.07.2026