Lizenzrecht
Im Lizenzrecht geht es um die gezielte Nutzung und wirtschaftliche Verwertung geistigen Eigentums. Egal ob Marken, Urheberrechte oder Designs betroffen sind: Wer Dritten Rechte zur Verwertung einräumt oder selbst entsprechende Rechte einsetzen möchte, braucht rechtssichere vertragliche Regelungen. Lizenzverträge sind ein zentrales Instrument im IP-Management – und oft ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie.
Ein durchdachter und klug ausgehandelter Lizenzvertrag schützt vor Rechtsstreitigkeiten, schafft Rechtssicherheit und definiert die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die beteiligten Vertragsparteien klar und verbindlich. Wir helfen im Zuge der Verhandlungen eines Lizenzvertrages sowie bei der Durchführung des Vertrages mit juristischem Weitblick und wirtschaftlichem Verständnis. Zu unserem Beratungsspektrum gehören neben der Beratung im Rahmen der Aushandlung von Lizenzverträgen auch die Vertretung in entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. Hierzu gehören Abmahnverfahren bzw. entsprechende gerichtliche Verfahren, welche die Reichweite von Lizenzverträgen betreffen.
Typische Tätigkeitsfelder:
- Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen (Einfach-, Exklusiv-, Unterlizenzen)
- Prüfung und Anpassung bestehender Lizenzverhältnisse
- Beratung bei Lizenzverträgen im Urheberrecht, Markenrecht und Designrecht
- Durchsetzung und Verteidigung von Lizenzansprüchen (z. B. bei Lizenzverstößen)
- Prozessführung in lizenzvertraglichen Auseinandersetzungen
