Medienrecht
Ob Presse, Rundfunk, Film, Social Media oder Online-Plattform – wer Inhalte erstellt, verbreitet oder über Dritte berichtet, bewegt sich im komplexen Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und regulatorischen Vorgaben. Das Medienrecht schafft hierfür den rechtlichen Rahmen und wir helfen dabei, dass Sie sich darin sicher bewegen.
Wir beraten im Zuge der Entstehung urheberrechtlich geschützter Werke auch in Kombination mit persönlichkeitsrechtlichen, marken- sowie designrechtlichen Fragestellungen und sichern die sich anschließenden Verwertungsprozesse inkl. der Verbreitung über die verschiedenen Medien rechtlich ab. Hierzu gehören die Beratung und Vertretung beim Aushandeln von Verträgen, die Einräumung von Nutzungsrechten einschließlich der Einholung von Einwilligungen.
Werden Rechte verletzt bzw. gibt es den entsprechenden Vorwurf, setzen wir außergerichtlich sowie gerichtlich Ansprüche durch bzw. wehren diese ab. Zu unserem Beratungsspektrum gehört neben der Beratung und Vertretung in medienrechtlichen Abmahnverfahren auch die Vertretung vor Gericht z.B. in Eilverfahren (einstweilige Verfügung) sowie in Hauptsacheverfahren, soweit z.B. Unterlassungsansprüche, Schadenersatz bzw. eine Geldentschädigung geltend gemacht werden.
Typische Tätigkeitsfelder:
- Beratung und Vertretung in medienrechtlichen Auseinandersetzungen (Berechtigungsanfrage/Abmahnung)
- Prozessführung in medienrechtlichen Auseinandersetzungen (eV-Verfahren, Hauptsacheverfahren)
- Vertragsgestaltung/Lizenzierung/Rechteübertragungen
- Medienrechtliche Compliance für Unternehmen, Agenturen und öffentliche Institutionen
