Designs
Designrechte gewinnen als IP-Asset zunehmend an Bedeutung. Sie bilden in vielen Fällen das Zentrum der Schutzstrategie, können eine IP-Strategie bestehend aus Markenrechten, Urheberrechten und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen (UWG) jedoch auch ergänzen. Wir begleiten die Entwicklung von Designrechten und damit verbundenen Strategien, recherchieren nach möglicherweise kollidierenden älteren Rechten, betreuen Registrierungsverfahren im In- und Ausland und helfen bei der Durchsetzung bzw. Verteidigung von Designrechten.
Die Vertretung vor Gericht z.B. in Eilverfahren (einstweilige Verfügung) sowie in Hauptsacheverfahren, aber auch vor den Ämtern gehört ebenfalls zu unseren Beratungsleistungen. Vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) treten wir selbst auf. In anderen Jurisdiktionen greifen wir auf ein bewährtes Netzwerk von Kolleginnen und Kollegen im Ausland zurück. Durch diese bewährten Kooperationen können wir in fast jedem Land Designs absichern und die entsprechenden Rechte vor den zuständigen Gerichten verteidigen. Erfahrungen im Kampf gegen Nachahmungen/Produktpiraterie und bei der EU-Grenzbeschlagnahme ergänzen die Durchsetzung der Rechte unserer Mandantinnen und Mandanten.
Typische Tätigkeitsfelder:
- Strategische Beratung zu Designs inkl. Verfügbarkeitsrecherchen
- Designanmeldungen (national, EU, international)
- Designportfolioverwaltung inkl. der jeweiligen Amtsverfahren
- Verletzungsverfahren (eV-Verfahren, Hauptsacheverfahren)
- Lizenzierung von Designrechten
- Grenzbeschlagnahme/Anti-Piracy
