Vorsorge & Beglaubigung
Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit, ein Unfall oder Urlaubsabwesenheit können dazu führen, dass Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind. Eine Vollmacht z.B. in Form einer General- und Vorsorgevollmacht mit ergänzender Betreuungsverfügung und Patientenverfügung können Abhilfe schaffen.
Mit einer General- und Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine oder mehrere Personen, in Vertretung rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. Eine Betreuungsverfügung regelt den unwahrscheinlichen, aber denkbaren Fall, dass trotz erteilter General- und Vorsorgevollmacht ausnahmsweise das Betreuungsgericht über eine Vertretungssache entscheiden muss. Mit der Patientenverfügung legt man Behandlungswünsche gegenüber Ärzten fest. Entsprechende notariell beglaubigte bzw. beurkundete Vollmachten stellen sicher, dass in diesen Situationen Vertrauenspersonen für die Betroffenen handeln können. Auf diesem Weg kann eine gerichtliche Betreuung vermieden werden. Auf Wunsch lassen wir die errichteten Vorsorgeurkunden beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.
Daneben nehmen wir sonstige Beglaubigungen vor, d.h. Unterschriftsbeglaubigungen und Beglaubigungen von Abschriften, wie sie z.B. für Zeugnisse notwendig sind.
Tätigkeitsfelder:
- Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Beglaubigungen (Unterschriftsbeglaubigung/Beglaubigung von Abschriften)
- Existenz- und Vertretungsbescheinigungen
- Beglaubigung von Handelsregister- und Grundbuchauszügen
- Apostillen/Legalisationen
Nützliche Links:
- Themenseiten Notfallvorsorge (Bundesnotarkammer)
- Infoblatt Vorsorgevollmacht & Co. (Bundesnotarkammer)
- Broschüre Organspende in der Patientenverfügung (Bundesnotarkammer)
- Glossar Zentrales Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer)
- Apostille und Legalisation Übersicht des DNotI über die Anerkennung
