Titelrecht
Das Titelrecht (auch: Werktitelrecht) ist Teil des Markenrechts, gilt aufgrund seines eingeschränkten Anwendungsbereichs jedoch als Spezialmaterie. Hinzu kommt, dass es im internationalen Kontext kaum vergleichbare Rechtsinstitute gibt und der keine Registrierung erfordernde Schutz des Werktitels weitestgehend ein Spezifikum des deutschen Rechts ist. Relevanz entfaltet Titelrecht vor allem im Medienbereich und bietet hier einen äußerst effektiven Schutzmechanismus für den Namen eines Werks.
Wir begleiten die Entwicklung von neuen Titeln, führen im Vorfeld Titelrecherchen durch und sichern die Einführung des Titels durch ergänzende Schutzmaßnahmen. Zu unserem Beratungsspektrum gehört auch die Durchsetzung bzw. Abwehr von titelrechtlichen Ansprüchen inkl. der Vertretung vor Gericht z.B. in Eilverfahren (einstweilige Verfügung) sowie in Hauptsacheverfahren, soweit z.B. Unterlassungsansprüche oder Schadenersatz geltend gemacht werden.
Typische Tätigkeitsfelder:
- Strategische Beratung im Rahmen der Titelfindung, Absicherung neuer Werktitelrechte (z.B. Titelschutzanzeigen)
- Titelrecherchen
- Erweiterung des Werktitelschutzes über ergänzende Schutzrechte, z.B. über Markenanmeldungen/Designregistrierungen
- Prozessvertretung im Titelrecht (eV-Verfahren, Hauptsacheverfahren)
- Lizenzierung/Verkauf von Werktiteln
