Vermögensnachfolge & Schenkung
Oft gibt es den Wunsch, Vermögen bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer strukturierten Nachfolgeplanung auf die nächste Generation zu übertragen. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt der Überlassung von Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Wege einer Schenkung oder auch gegen Vorbehalt bestimmter Rechte eine große Bedeutung zu.
Die sich bei einer strukturierten Nachlassplanung ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Denkbar ist der Vorbehalt von Nutzungsrechten (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht), wenn wirtschaftliche Vorteile einstweilen bei den bisherigen Eigentümern verbleiben sollen. Zudem können neben der reinen Schenkung auch (teilweise) Zahlungspflichten, Gegenleistungen oder Nebenpflichten vereinbart und Rückforderungsrechte vorgesehen werden.
Gehören Unternehmen bzw. Unternehmensteile zum Vermögen, ergeben sich im Hinblick auf die Vermögensnachfolge besondere Herausforderungen. Unternehmerinnen und Unternehmer stehen vor der Frage, ob und an wen sie ihr Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge übergeben. Neben einer internen oder externen Übergabe an geeignete Nachfolger kann alternativ eine Veräußerung angestrebt werden.
Bei der Vermögensnachfolge handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, die gesellschaftsrechtliche, familienrechtliche- und erbrechtliche Themen mit den häufig komplexen steuerrechtlichen Fragen einer Nachlassplanung kombiniert. Gerne arbeiten wir mit weiteren Beratern von Ihnen zusammen (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Bank) und setzen die erarbeiteten Vorschläge in eine sinnvolle Vertragsgestaltung um.
Tätigkeitsfelder:
- Vorweggenommene Erbfolge/Schenkungen
- Ehegattenzuwendungen/Güterstandsschaukel
- Familienpool/Familiengesellschaft
- Übertragungsverträge/Überlassungsverträge ggf. gegen Nießbrauch, Wohnungsrecht, Leibrente
- Unternehmensnachfolge
- Betriebs- und Hofübergaben
- General- und Vorsorgevollmachten für Unternehmerinnen und Unternehmer
- Stiftungen
Nützliche Links:
- Themenseiten Vererben und Schenken (Bundesnotarkammer)
