Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) – Aufgaben, Registrierung, Kosten
In Deutschland ist das Zentrale Testamentsregister (ZTR) die Registrierungsstelle für letztwillige Verfügungen. Das Register soll gewährleisten, dass Testamente, Erbverträge und sonstige für die Erbfolge relevante Dokumente im Erbfall gefunden werden, enthält jedoch keine Informationen zum konkreten Inhalt der Schriftstücke. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Aufgaben das Zentrale Testamentsregister hat, welche Informationen dort registriert werden und wann diese abgerufen werden.
1. Aufgaben des Zentralen Testamentsregisters
Das Zentrale Testamentsregister ist eine zentrale Datenbank, die von der Bundesnotarkammer verwaltet wird. Es dient dazu, Testamente, Erbverträge sowie andere Erb- und Nachlassregelungen zu registrieren und auf diese Weise zu gewährleisten, dass diese nicht verfälscht und in jedem Fall gefunden werden. Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sorgt also dafür, dass keine testamentarische oder erbvertragliche Regelung übersehen wird. Sichergestellt wird dies durch ein gesetzlich festgelegtes Procedere, wonach bei jedem Sterbefall durch das zuständige Standesamt automatisch eine elektronische Sterbefallbenachrichtigung an das Zentrale Testamentsregister abgesetzt wird. Enthält das Zentrale Testamentsregister Informationen zu erbfolgerelevanten Dokumenten, wird die entsprechende Verwahrstelle hierüber informiert und zur Ablieferung der Dokumente aufgefordert. Gleichzeitig wird das zuständige Nachlassgericht über die zu beachtenden Dokumente informiert und kann diese – sobald sie vorliegen – eröffnen. Das Nachlassgericht informiert über die eröffneten Dokumente darüber dann die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten.
2. Welche Informationen werden im Zentralen Testamentsregister registriert?
Man spricht umgangssprachlich zwar von einer Hinterlegung im Zentralen Testamentsregister. Diese Formulierung ist jedoch missverständlich, denn in dem Online-Register selbst werden nur bestimmte Verwahrangaben zu dem hinterlegten Dokument vermerkt (Personenstandsdaten und Art des hinterlegten Dokuments). Das erbrelevante Dokument selbst bzw. sein Inhalt sind über Testamentsregister also nicht abrufbar. Das eigentliche Testament wird vielmehr in einem versiegelten Umschlag an die Verwahrstelle beim Nachlassgericht übermittelt, dort verschlossen gelagert und der Umschlag erst im Todesfall geöffnet. Man spricht hierbei von der amtlichen Verwahrung,
Bei den im Zentralen Testamentsregister registrierten Dokumenten ist zwischen solchen zu unterscheiden, die zwingend im Register zu registriert werden und parallel zu hinterlegen sind und solchen, für welche die Registrierung/Hinterlegung freiwillig ist:
- Notariell errichtete Testamente und Erbverträge sowie handschriftliche Testamente in amtlicher Verwahrung: Wird ein Testament oder ein Erbvertrag notariell errichtet, wird dieses Dokument als Teil des Beurkundungsprozesses automatisch im Zentralen Testamentsregister registriert (§ 34a BeurkG). Die Notarin/der Notar versendet das Originaldokument in einem verschlossenen Umschlag an die Verwahrstelle zur amtlichen Verwahrung. Selbiges gilt für handschriftliche Testamente, die einem Notar zur amtlichen Verwahrung übergeben wurden, wobei dieser Fall in der Praxis nur selten vorkommt.
- Handschriftliche Testamente und Erbverträge: Wird ein Testament oder Erbvertrag nicht bei einer Notarin oder einem Notar beurkundet, sondern handschriftlich errichtet, kann dieses Dokument ebenfalls im Zentralen Testamentsregister registriert und bei der Verwahrstelle hinterlegt werden. Diese Registrierung mit Hinterlegung ist freiwillig und muss durch die testierende Person selbst beim Nachlassgericht veranlasst werden (§ 347 FamFG). Informationen zum Hinterlegungsprozess stellen üblicherweise die jeweiligen Bundesländer bereit (vgl. für Berlin https://service.berlin.de/dienstleistung/327671/).
- Weitere erbfolgerelevante Dokumente: Neben Testamenten und Erbverträgen gibt es weitere Erklärungen, die Einfluss auf die Erbfolge haben können und deswegen ebenfalls im ZTR zu hinterlegen sind. Hierzu gehören z.B. Erbverzichtserklärungen, Zuwendungsverzichtsverträge und Eheverträge – letztere nur, soweit diese aufgrund der konkreten Regelungen im Vertrag auch tatsächlich Einfluss auf die Erbfolge haben.
Werden erbfolgerelevante Dokumente später vollständig widerrufen oder der Rücktritt erklärt, ist es in der Regel sinnvoll, das jeweilige Dokument wieder aus der Verwahrung des Zentralen Testamentsregister zu nehmen. Andernfalls würde dieses im Sterbefall miteröffnet werden. Anders sieht es bei der bloßen Ergänzung von erbrelevanten Dokumenten aus. Hier macht es in der Regel Sinn, auch diese Ergänzungen beim ZTR zu registrieren.
Auf die im Register hinterlegten Kerninformationen haben im Übrigen nur Nachlassgerichte sowie Notarinnen und Notare im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Zugriff. Zu Lebzeiten der Betroffenen ist dies zudem nur mit deren Einwilligung möglich (§ 87f BNotO).
3. Kosten für das Zentrale Testamentsregister
Bei den Kosten ist zwischen der Registrierung im Zentralen Testamentsregister auf der einen Seite und der Hinterlegung bei der Verwahrstelle auf der anderen Seite zu unterscheiden. Für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister wird eine einmalige Gebühr erhoben. Die Höhe ist abhängig davon, ob die Registrierung über die Notarin/den Notar oder die betroffene Person selbst erfolgt und beträgt aktuell zwischen EUR 12,50 – EUR 15,50. Die Gebühr für die Verwahrstelle beträgt aktuell EUR 75,00.
Fazit: Das Zentrale Testamentsregister bietet sowohl für den Erblasser als auch für die Erben eine wertvolle Absicherung. Durch die Registrierung von Testamenten, Erbverträgen und anderen relevanten Dokumenten wird sichergestellt, dass der letzte Wille der verstorbenen Person tatsächlich gefunden, den Erben zur Kenntnis gebracht wird und die Nachlassabwicklung entsprechend erfolgen kann. Es bietet somit sowohl Rechtssicherheit als auch Transparenz in der Nachlassabwicklung.
Nützliche Links:
Informationen zum Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer:
https://www.testamentsregister.de.
Informationen zum Thema „Vererben und Schenken“ der Bundesnotarkammer:
https://www.notar.de/themen/vererben-und-schenken
Letztwillige Verfügungen jederzeit sicher auffindbar (Broschüre Bundesnotarkammer)
