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13.06.2024

Best Lawyers in GermanyTM 2024 veröffentlicht

Das Handelsblatt und der US-Verlag Best Lawyers® haben erneut eine Empfehlungsliste der besten Anwälte Deutschlands erstellt. Ulrike Grübler ist in dem Ranking zum wiederholten Mal für Gewerblichen Rechtsschutz (Intellectual Property) gelistet.

Das von Best Lawyers® erstellte Ranking The Best Lawyers in GermanyTM stützt sich auf eine Peer-to-Peer-Umfrage, in welcher Anwälte nach der Reputation ihrer Kollegen gefragt werden. Best Lawyers® gilt in den USA als Marktführer bei der Bewertung von Anwälten. Seit mehr als 40 Jahren erscheinen in den USA für verschiedene Fachgebiete Empfehlungslisten zu den besten Anwälten. In Deutschland wurde das Ranking inzwischen zum 16. Mal erstellt und weist in 85 Rechtsgebieten Anwaltsempfehlungen aus.

Die Ergebnisse der Umfrage sowie die ausgezeichneten Anwälte lassen sich unter folgendem Link abrufen.

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15.03.2024

KI-Verordnung: EU schafft Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz

Nach rund 3 Jahren hat das Verfahren für eine gesetzliche Reglung zu Künstlicher Intelligenz (KI) mit der Verabschiedung der KI-Verordnung durch das EU-Parlament seinen Abschluss gefunden. Das Regelwerk gilt als die weltweit erste umfassende Kodifizierung zu Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz. Ziel der KI-Verordnung (englisch: AI Act) ist ein sektorübergreifender Rechtsrahmen, wobei ein risikobasierter Ansatz verfolgt wird. Je höher die potentiellen Gefahren einer Anwendung sind, umso höher sollen die rechtlichen Anforderungen sein. Bestimmte KI-Anwendungen werden zudem gänzlich verboten. Vorgaben zu gewerblichen Schutzrechten bzw. Urheberrechten trifft die Verordnung nur am Rande.

Die Verordnung enthält u.a. folgende Regelungen:

  • Verbotene Praktiken: KI-Lösungen mit unannehmbarem Risiko sind auf der Basis der Verordnung verboten. Hierzu gehören z.B. Anwendungen zum Social Scoring, d.h. der Bewertung von menschlichem Verhalten.
  • Hochrisiko-KI-Systeme: Zulässig, aber sehr stark reguliert, wird der Einsatz von Hoch-Risiko-Systemen, worunter z.B. Medizin-, Bankprodukte oder kritische Infrastrukturen fallen. In diesen Fällen ist ein umfangreicher Pflichtenkatalog zu erfüllen. Hierzu zählen Dokumentations- und Transparenzpflichten sowie Anforderungen an die Sicherheit.
  • Begrenztes Risiko/Minimales oder kein Risiko: KI-Systeme mit begrenztem Risiko sind z.B. solche, die beim Kundenservice eingesetzt werden wie Chatbots. Für diese gelten Transparenzpflichten. Die geringste Risikostufe wird bei minimalen bzw. keinem Risiko angesetzt, deren Nutzung frei ist. Hierzu zählen Systeme, die Produktionsprozesse minimieren oder auch Spamfilter.
  • Allzweck-KI: Daneben gelten für bestimmte KI-Systeme ergänzende Sonderregeln. So sieht die Verordnung für General-Purpose AI (GPAI) ebenfalls bestimmte Transparenzpflichten sowie Vorgaben zur Einhaltung von Urheberrechten vor. Dies betrifft z.B. KI-Systeme, die Texte oder Bilder generieren wie ChatGPT.

Die Richtlinie ist noch vom Rat zu bestätigen. Sodann tritt die die KI-Verordnung in Kraft, wobei die Vorgaben – von einigen Ausnahmen abgesehen – innerhalb von zwei Jahren in den EU-Mitgliedsstaaten Anwendung finden. Der angenommene Text der Verordnung kann hier abgerufen werden.

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17.01.2024

EU-Parlament verabschiedet Greenwashing-Richtlinie

Das Europäische Parlament hat eine Richtlinie verabschiedet, die irreführende Werbung mit Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit zukünftig verbietet. Die nun angenommene Richtlinie gegen Grünfärberei und irreführende Produktangaben („Directive on empowering consumers for the green transition“) enthält Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „öko“, natürlich“ oder „umweltfreundlich“ sind zukünftig unzulässig, soweit sie nicht belegt werden können. Hierunter werden nicht nur wörtliche Aussagen, sondern auch solche per Bild oder Grafik erfasst.
  • Zudem enthält die Richtlinie einige grundsätzliche Verbote. Per se unzulässig sind auf der Basis der Richtlinie daher z.B. Aussagen zur Klimaneutralität aufgrund von Kompensationsangaben.
  • Ein weiterer Regelungspunkt betrifft sog. Nachhaltigkeitssiegel. Aktuell existiert in den EU-Mitgliedstaaten eine Vielzahl von Umweltsiegeln, die ganz unterschiedliche Aussagen beinhalten, nur schwer vergleichbar sind und bei denen die Nachprüfbarkeit nicht immer gewährleistet ist. Auf der Basis der neuen Richtlinie sollen nur noch solche Siegel zugelassen werden, die auf einem anerkannten Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen eingeführt wurden.
  • Ein weiterer Punkt der Richtlinie betrifft die Aussagen über die Lebensdauer von technischen Produkten. Aussagen hierzu sind zukünftig zu belegen. Zudem beinhaltet die Richtlinie die Vorgabe, dass Hinweise zum Austausch (z.B. Druckerpatronen) erst dann erfolgen sollen, wenn diese tatsächlich nötig sind.
  • Schließlich sind Garantieinformationen zukünftig deutlicher visibel zu machen. Durch ein vereinheitlichtes Etikett wird eine verlängerte Garantiezeit stärker hervorgehoben.

Die Richtlinie ist noch vom Rat zu bestätigen und wird sodann von den EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umzusetzen sein. Der angenommene Text des Richtlinienentwurfs kann hier abgerufen werden.

Neben der Greenwashing Richtlinie wird auf EU-Ebene aktuell der Entwurf einer Richtlinie über umweltbezogenen Angaben („Green Claims Directive“) beraten. Auch diese betrifft Grünfärbei. Sie wird weitere Vorgaben zu den Bedingungen der Verwendung umweltbezogener Angaben enthalten und die Vorgaben der Greenwashing Directive insoweit ergänzen und konkretisieren. Beide Rechtsakte greifen also ineinander.

 

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27.11.2023

Brexit & Marken/Designs: UK-Vertreter für geklonte Rechte ab 1. Januar 2024?

Das Markenamt Großbritanniens (UKIPO) hat klargestellt, welche Änderungen für im Zuge des Brexits entstandene UK-Dubletten von Unionsmarken sowie Gemeinschaftsgeschmacksmustern ab dem 1. Januar 2024 gelten. Ab diesem Datum ist es bei einer Änderung der Adresse des Rechteinhabers zwingend, eine Adresse aus Großbritannien, Gibraltar oder den Channel Islands anzugeben. Dies kann entweder die Adresse des Rechteinhabers selbst oder die eines Vertreters, z.B. einer Kanzlei, sein.

Weiterhin ist es im Falle der Einleitung eines streitigen Amtsverfahrens nötig, eine örtliche Adresse oder einen aus Großbritannien, Gibraltar oder den Channel Islands stammenden Vertreter anzugeben. Dies gilt z.B. für Nichtigkeitsverfahren, die gegen derartige geklonte Marken und Designs angestrengt werden. Das UKIPO wird zwar auch über den 1. Januar 2024 hinaus die Information über das eingeleitete Verfahren an benannte EU-Adressen weiterleiten. Wegen der Übermittlung per Post, der kurzen Fristen sowie der sodann nötigen Angabe einer örtlichen Adresse oder lokaler Anwälte wird jedoch empfohlen, den Vorgaben bereits jetzt nachzukommen.

Damit ist eine lokale Adresse bzw. die Benennung eines UK-Vertreters ab dem 1. Januar 2024 nicht absolut zwingend. Sinnvoll dürfte dies zur Vermeidung von Rechtsnachteilen jedoch sein, soweit dem nicht bereits nachgekommen wurde.

Weitere Informationen zum Thema Brexit & Marken/Designs finden Sie hier. Der Hinweis des UKIPO ist hier abrufbar.

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16.06.2023

The Best Lawyers in GermanyTM: Deutschlands beste Anwälte

Der US-Verlag Best Lawyers® hat zusammen mit dem Handelsblatt erneut eine Empfehlungsliste der besten Anwälte Deutschlands erstellt. Ulrike Grübler ist auch in diesem Jahr für Gewerblichen Rechtsschutz (Intellectual Property) gelistet.

Das von Best Lawyers® exklusiv für das Handelsblatt erstellte Ranking stützt sich auf eine Peer-to-Peer-Umfrage, in welcher Anwälte nach der Reputation ihrer Kollegen gefragt werden. Best Lawyers® gilt in den USA als Marktführer bei der Bewertung von Anwälten. Seit über 40 Jahren erscheinen für verschiedene Fachgebiete Empfehlungslisten zu den besten Anwälten. In Deutschland wurde das Ranking bereits zum 15. Mal erstellt und weist in verschiedensten Rechtsgebieten Anwaltsempfehlungen aus.

Die Ergebnisse der Umfrage sowie die ausgezeichneten Anwälte lassen sich unter folgendem Link sowie über die Website des Handelsblatt abrufen.

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22.03.2023

Europäische Kommission veröffentlicht Richtlinienentwurf gegen Greenwashing

Die Europäische Kommission hat ihren lange erwarteten Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Vermeidung von Greenwashing veröffentlicht. Der neue Rechtsrahmen soll gemeinsame Kriterien der EU-Mitgliedsstaaten gegen irreführende Umweltaussagen festlegen. Verbraucher sollen mehr Klarheit bekommen, wenn etwas als „grün“ verkauft wird. Zudem sollen den Konsumenten bessere Informationen bereitgestellt werden, um umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen zu identifizieren. Diese Bemühungen auf rechtlicher Ebene dienen auch dazu, Unternehmen dazu anzuregen, die Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu verbessern.

Auf der Basis einer Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr erwiesen sich über 50% der geprüften Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder unbegründet. Das Fehlen gemeinsamer Regeln für Unternehmen in der EU birgt somit derzeit die Gefahr des Greenwashing. Der Vorschlag für die neue Richtlinie will Unternehmen dazu anhalten, bestimmte Standards in der Kommunikation ihrer Green Claims einzuhalten. Bevor Unternehmen gegenüber Verbrauchern derartige Aussagen treffen, sollen diese zukünftig vorab unabhängig und auf der Grundlage nachgewiesener wissenschaftlicher Erkenntnisse validiert werden. Im Rahmen der wissenschaftlichen Bewertung müssen Unternehmen zudem ein vollständiges Bild der Umweltauswirkungen ihrer Produkte liefern.

Die vorgeschlagene Richtlinie befasst sich auch mit der Verwendung existenter Label sowie der Einführung neuer Umweltlabel. Mehrere Vorgaben stellen sicher, dass damit verbundene Aussagen klar kommuniziert werden. Derzeit gibt es in der EU mehr als 200 verschiedene Label und es gibt Hinweise darauf, dass dies zu Irritationen bei Verbrauchern führt. Um die Verbreitung solcher Label zu kontrollieren, sollen neue staatliche Label nur noch auf EU-Ebene entwickelt werden können. Neue private Labelsysteme werden erhöhte Anforderungen an die eingehaltenen Umweltstandards beinhalten müssen, als dies bei existenten Systemen der Fall ist. Der Richtlinienvorschlag enthält zudem detaillierte Regeln allgemeiner Art für Umweltzeichen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass diese zuverlässig, transparent sowie unabhängig und regelmäßig überprüft werden.

Weitere Informationen zum Richtlinienvorschlag finden Sie hier. Den Entwurf der Anti-Greenwashing Richtlinie kann hier heruntergeladen werden.

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30.11.2022

Reform des EU-Designrecht

Die heiße Phase für die schon länger erwartete Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Designs bzw. Geschmacksmuster hat begonnen. Die Designrichtlinie sowie die Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurden vor zwanzig Jahren geschaffen. Die Europäische Kommission hat nun die Entwürfe für eine überarbeitete Richtlinie und  Verordnung veröffentlicht.

Die Überarbeitung des Rechtsrahmens soll sicherstellen, dass das Designrecht für das digitale Zeitalter fit gemacht sowie weiter harmonisiert wird. Zudem hat sich die EU vorgenommen, den Eintragungsprozess zu beschleunigen und das Designsystem zugänglicher und damit auch kostengünstiger zu machen. Konkret sieht der Vorschlag folgendes vor:

  • Vereinfachung und Straffung des Verfahrens für die EU-weite Eintragung eines Geschmacksmusters
  • Harmonisierung der Verfahren und Gewährleistung der Komplementarität mit den nationalen Gestaltungssystemen
  • Erlaubnis der Reproduktion von Original-Geschmacksmustern zum Zweck der Reparatur komplexer Produkte („must-match“-Regelung)

Die Reformvorschläge wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Nach Annahme der Vorschläge müssen die neuen Bestimmungen der Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die geänderte Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster tritt stufenweise in Kraft (3 Monate – 18 Monate nach Inkrafttreten).

Weitere Informationen zu den Gesetzesvorschlägen sowie die Entwürfe der neuen Verordnung sowie Richtlinie können hier abgerufen werden.

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24.06.2022

Deutschlands beste Anwälte durch Best Lawyers®/Handelsblatt bekanntgegeben

Handelsblatt und der US-Verlag Best Lawyers® haben auch in diesem Jahr zusammen eine Empfehlungsliste der besten Anwälte Deutschlands erstellt. Ulrike Grübler ist in dem Ranking erneut für Gewerblichen Rechtsschutz (Intellectual Property) gelistet.

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16.06.2022

ERLBURG tritt Aktionsbündnis PATRONS OF WELCOMING OUT bei

Die neue Initiative WELCOMING OUT ist von dem Gedanken getragen, dass ein respektvolles Miteinander bei gleichzeitiger Wertschätzung von Vielfalt für alle Mitglieder der Gesellschaft einen Gewinn bedeutet. Die ERLBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist dem Aktionsbündnis der PATRONS OF WELCOMING OUT beigetreten und freut sich, die Initiative zukünftig zu unterstützen.

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28.03.2022

Marken- und Designanmeldungen weiter auf Rekordniveau

Aus aktuellen Berichten des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) ergibt sich für das abgelaufene Jahr 2021 unverändert ein hohes Anmeldevolumen für neue Marken sowie Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmuster:

  • Die Zahl der Unionsmarkenanmeldungen lag 2021 bei 197.898. Dies entspricht einem Anstieg von 11,67% gegenüber dem Vorjahr, wobei schon 2020 ein Rekordjahr war. Hinzu kamen im abgelaufenen Kalenderjahr stattliche 115.562 Anmeldungen für Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
  • Dieses Bild bestätigt sich, wenn man auf die vor dem DPMA im letzten Jahre veranlassten deutschen Markenanmeldungen schaut. Auch dort wurde mit 87.631 Anmeldungen ein neuer Höchststand erreicht. Der Zuwachs gegenüber 2021 beträgt noch einmal 3,2%.
  • Die meisten Anmeldungen vor dem EUIPO wurden von Anmeldern aus China veranlasst, d.h. noch vor Anmeldungen aus einem der Mitgliedsstaaten. In Deutschland nehmen Anmeldungen aus China den 1. Platz bei den ausländischen Markenanmeldern ein. Danach folgen die USA auf den 2. Platz bei ausländischen Markenanmeldungen.

Mit den hohen Anmeldezahlen neuer Marken und Designs auf EU-Ebene sowie vor dem DPMA setzt sich der Trend aus den Vorjahren zu mehr Anmeldungen und Registrierungen fort.

Weitere Informationen sind über das EUIPO und das DPMA abrufbar.

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25.06.2021

Best Lawyers®/Handelsblatt: Deutschlands beste Anwälte

Der US-Verlag Best Lawyers® hat zusammen mit dem Handelsblatt auch in diesem Jahr wieder eine Empfehlungsliste der besten Anwälte Deutschlands erstellt. Ulrike Grübler ist in dem Ranking erneut für Gewerblichen Rechtsschutz (Intellectual Property) gelistet.

Das von Best Lawyers® exklusiv für das Handelsblatt erstellte Ranking The Best Lawyers in Germany 2022 stützt sich auf eine Peer-to-Peer-Umfrage, in welcher Anwälte nach der Reputation ihrer Kollegen gefragt werden. Best Lawyers® gilt in den USA als Marktführer bei der Bewertung von Anwälten. Seit 30 Jahren erscheinen in den USA für verschiedene Fachgebiete Empfehlungslisten zu den besten Anwälten. In Deutschland wurde das Ranking bereits zum 13. Mal erstellt und weist in mehr als 80 Rechtsgebieten Anwaltsempfehlungen aus.

Die Ergebnisse der Umfrage sowie die ausgezeichneten Anwälte lassen sich unter folgendem Link abrufen.

 

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21.05.2021

Online-Seminar: Abmahnung & einstweilige Verfügung am 28./29. Juli 2021

Am 28. und 29. Juli 2020 findet das Online-Seminar „Gewerblicher Rechtsschutz:  Abmahnung & einstweilige Verfügung“ statt. In der vom FORUM-Institut organisierten Fortbildungsveranstaltung vermittelt Dr. Ulrike Grübler einen Überblick über die wichtigsten Fragen rund um die Themenkomplexe Abmahnung und einstweiliger Rechtsschutz. Es werden natürlich auch aktuelle Entwicklungen im Gewerblichen Rechtsschutz beleuchtet, u.a. die praktischen Auswirkungen der letzten UWG-Reform sowie der Entscheidungspraxis des BVerfG zur prozessualen Waffengleichheit.

Weitere Informationen sind hier abrufbar. Die Anmeldung erfolgt direkt über das FORUM-Institut.

Wo: Online

Wann: 28. Juli 2021, 14:00 – 17:15, 29. Juli 2021 9:00 bis 12:15 Uhr

Themenschwerpunkte der Veranstaltung:    

  • Voraussetzungen der Abmahnung
  • Reaktion auf Abmahnung
  • Erlassverfahren, Zustellung + Rechtsfolgen
  • Rechtsmittel, Rechtsbehelfe gegen die einstweilige Verfügung
  • Zwangsvollstreckung einschließlich Ordnungsmittelverfahren

 

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14.01.2021

EU-Förderprogramm zur Absicherung von IP-Rechten

Die Europäische Kommission und das EUIPO haben ein Förderprogramm in Höhe von 20 Millionen EUR aufgelegt, das kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) bei der Absicherung Gewerblicher Schutzrechte unterstützen soll.  Der „Ideas Powered for Business SME Fund“ richtet sich an Unternehmen, die für ihr geistiges Eigentum eine Schutzstrategie entwickeln bzw. ihre Rechte auf nationaler, regionaler oder EU-Ebene schützen wollen. Das Förderprogramm umfasst unter anderen die Gebühren für Markenanmeldungen und Designanmeldungen (Geschmacksmuster) in Höhe von 50% bis maximal EUR 1.500. Zudem beinhaltet das Programm auch sog. IP Scans. Für die Zuschüsse kann man sich ab dem 11.01.2021 bewerben. Es wird 5 Bewerbungsfenster bis einschließlich 30.09.2021 geben. Eine tolle Möglichkeit für KMUs!

Mehr Informationen zum Bewerbungsprozess und den Voraussetzungen für die Förderung sind hier abrufbar.

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14.10.2020

Vortrag beim 5. PAFA-Forum am 20. November 2020

Am 19./20. November 2020 findet bereits zum 5. Mal das Heidelberger PAFA-Forum statt. Die Fortbildungsveranstaltung wird vom FORUM-Institut ausgerichtet. Sie wendet sich vorrangig an Paralegals und Formalsachbearbeiter, die im Markenrecht, Designrecht und Patentrecht aktiv sind. Im Rahmen der zweittägigen Veranstaltung vermittelt Dr. Ulrike Grübler am 20. November 2020 einen Überblick über aktuelle Fragen rund und die Eintragungsfähigkeit von Marken. Thematisiert werden u.a. aktuelle Rechtsprechung zur Bewertung der Unterscheidungskraft von Marken, die Voraussetzungen für die Absicherung von Farbmarken und Anmeldestrategien für Slogans.

Weitere Informationen sind hier ­abrufbar. Die Anmeldung erfolgt direkt über das FORUM-Institut.

Wo: Heidelberg
Wann: 19./20. November 2020

Themenschwerpunkte des Vortrags am 20. November 2020:

  • Neues zur Unterscheidungskraft bei Wortmarken
  • Bildmarken mit beschreibender Bedeutung?
  • Update zu Farbmarken-Anmeldungen
  • Eintragungsfähigkeit von Sloganmarken
  • Exkurs: Ungewöhnliche Markenformen (Positionsmarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken & Co.)

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28.08.2020

Seminar Abmahnung & einstweilige Verfügung am 15. Oktober 2020

Am 15. Oktober 2020 findet in Kooperation mit dem FORUM-Institut erneut das Seminar „Abmahnung und einstweilige Verfügung“ statt. In der eintägigen Veranstaltung vermittelt Dr. Ulrike Grübler einen Überblick über die wichtigsten Fragen rund um den Themenkomplex Abmahnung und einstweilige Verfügung im Gewerblichen Rechtsschutz.

Weitere Informationen sind hier abrufbar. Die Anmeldung erfolgt direkt über das FORUM-Institut.

Wo: Köln
Wann: 15. Oktober 2020, 9:00 bis 17:00 Uhr

Themenschwerpunkte der Veranstaltung:   

  • Voraussetzungen der Abmahnung
  • Reaktion auf Abmahnung
  • Erlassverfahren, Zustellung + Rechtsfolgen
  • Rechtsmittel, Rechtsbehelfe gegen die einstweilige Verfügung
  • Zwangsvollstreckung einschließlich Ordnungsmittelverfahren

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26.06.2020

Best Lawyers/Handelsblatt empfiehlt Dr. Ulrike Grübler

Ulrike Grübler ist vom US-Verlag Best Lawyers auch in diesem Jahr wieder in den Kreis der renommiertesten deutschen Rechtsanwälte im Gewerblichen Rechtsschutz (Intellectual Property) aufgenommen worden. Das exklusiv für das Handelsblatt erstellte Ranking basiert auf einer umfangreichen Peer-to-Peer-Umfrage. In dieser werden Anwälte nach der Reputation ihrer Kollegen befragt. Das Ergebnis ist die Empfehlungsliste „Deutschlands beste Anwälte“.

Der Verlag Best Lawyers gilt in den USA als Marktführer bei der Bewertung von Anwälten. Seit über 25 Jahren erscheinen in den USA Empfehlungslisten zu den besten Anwälten in den verschiedenen Fachgebieten. Zusammen mit dem Handelsblatt erstellte Best Lawyers nun bereits zum 12. Mal ein Ranking der besten deutschen Anwälte in mehr als 60 Rechtsgebieten. Hierzu gehört auch eine Liste für die Spezialisierung Intellectual Property (Gewerblicher Rechtsschutz).

Einen Überblick über die Ergebnisse der Umfrage sowie die ausgezeichneten Anwälte finden Sie unter folgendem Link.

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01.03.2020

IP-Kanzlei ERLBURG geht an den Start

Zum März 2020 startet in Berlin die auf Gewerblichen Rechtsschutz & Urheberrecht spezialisierte Kanzlei ERLBURG. Die Kanzlei berät zu Fragen rund um das Geistige Eigentum mit Fokus auf Marken-, Design-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Neben der Prozessvertretung in diesen Rechtsgebieten widmet sich ERLBURG dem Brand Portfolio Management, berät zum Urheberrecht einschließlich Lizenzfragen sowie zu Anti-Piracy.