Gewerblicher Rechtsschutz & Urheberrecht

Kompetenzen

Rechtsschutz für fiktive Charaktere

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Green Branding vs. Greenwashing

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ERLBURG berät zu allen Fragen rund um das Geistige Eigentum. Wir sind Spezialisten für Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht sowie Urheberrecht und haben zudem eine medienrechtliche Expertise. Neben der Prozessvertretung widmen wir uns dem Brand Portfolio Management. Wir sichern und verteidigen für Mandanten national sowie international Schutzrechte, insbesondere Marken und Designs. Daneben beraten wir zu Lizenzfragen und zu Anti-Piracy.

Unsere Kernkompetenzen

Wir beraten Mandanten national sowie international bei der Absicherung und Verteidigung ihrer Gewerblichen Schutz- sowie Urheberrechte. Dies beinhaltet die Betreuung von Marken- und Designportfolios, die Vertretung in Prozessen und Verfahren in allen Bereichen des Geistigen Eigentums sowie die Beratung zu Lizenzfragen.

Designs
Marken
Urheberrecht
IP Litigation
Brand Management
Medienrecht
Titelrecht
Anti-Piracy
Lizenzrecht

ERLBURG News

ERLBURG.Blog
22.03.2024

Designs & Neuheitsschonfrist: Instagram-Post kann Schutz entfallen lassen

Eingetragene Designs bzw. die auf EU-Ebene möglichen eingetragenen Gemeinschafts­geschmacks­muster sind eine äußerst wirksame Maßnahme, um sich gegen Produkt­nachahmer zur Wehr zu setzen. Die Anmelder derartiger Designs müssen im Rahmen des Anmeldeprozesses jedoch unbedingt die sog. Neuheitsschonfrist beachten und die Anmeldung innerhalb der Jahresfrist platzieren. Die Sportartikelfirma Puma hat kürzlich eine Registrierung für ein Schuhdesign verloren, […]

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ERLBURG.News
17.01.2024

EU-Parlament verabschiedet Greenwashing-Richtlinie

Das Europäische Parlament hat eine Richtlinie verabschiedet, die irreführende Werbung mit Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit zukünftig verbietet. Die nun angenommene Richtlinie gegen Grünfärberei und irreführende Produktangaben („Directive on empowering consumers for the green transition“) enthält Regelungen zu folgenden Bereichen: Allgemeine Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „öko“, natürlich“ oder „umweltfreundlich“ sind zukünftig unzulässig, soweit sie nicht belegt werden können. […]

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