EU-Parlament verabschiedet Greenwashing-Richtlinie

17.01.2024

Das Europäische Parlament hat eine Richtlinie verabschiedet, die irreführende Werbung mit Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit zukünftig verbietet. Die nun angenommene Richtlinie gegen Grünfärberei und irreführende Produktangaben („Directive on empowering consumers for the green transition“) enthält Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „öko“, natürlich“ oder „umweltfreundlich“ sind zukünftig unzulässig, soweit sie nicht belegt werden können. Hierunter werden nicht nur wörtliche Aussagen, sondern auch solche per Bild oder Grafik erfasst.
  • Zudem enthält die Richtlinie einige grundsätzliche Verbote. Per se unzulässig sind auf der Basis der Richtlinie daher z.B. Aussagen zur Klimaneutralität aufgrund von Kompensationsangaben.
  • Ein weiterer Regelungspunkt betrifft sog. Nachhaltigkeitssiegel. Aktuell existiert in den EU-Mitgliedstaaten eine Vielzahl von Umweltsiegeln, die ganz unterschiedliche Aussagen beinhalten, nur schwer vergleichbar sind und bei denen die Nachprüfbarkeit nicht immer gewährleistet ist. Auf der Basis der neuen Richtlinie sollen nur noch solche Siegel zugelassen werden, die auf einem anerkannten Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen eingeführt wurden.
  • Ein weiterer Punkt der Richtlinie betrifft die Aussagen über die Lebensdauer von technischen Produkten. Aussagen hierzu sind zukünftig zu belegen. Zudem beinhaltet die Richtlinie die Vorgabe, dass Hinweise zum Austausch (z.B. Druckerpatronen) erst dann erfolgen sollen, wenn diese tatsächlich nötig sind.
  • Schließlich sind Garantieinformationen zukünftig deutlicher visibel zu machen. Durch ein vereinheitlichtes Etikett wird eine verlängerte Garantiezeit stärker hervorgehoben.

Die Richtlinie ist noch vom Rat zu bestätigen und wird sodann von den EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umzusetzen sein. Der angenommene Text des Richtlinienentwurfs kann hier abgerufen werden.

Neben der Greenwashing Richtlinie wird auf EU-Ebene aktuell der Entwurf einer Richtlinie über umweltbezogenen Angaben („Green Claims Directive“) beraten. Auch diese betrifft Grünfärbei. Sie wird weitere Vorgaben zu den Bedingungen der Verwendung umweltbezogener Angaben enthalten und die Vorgaben der Greenwashing Directive insoweit ergänzen und konkretisieren. Beide Rechtsakte greifen also ineinander.