.shop, .vip, .online: New generic Top Level Domains (new gTLDs) im Aufwind

11.05.2020

Im Jahr 2012 verständigte sich die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) über die schrittweise Einführung der sog. new generic Top Level Domains (new gTLDs). Inzwischen sind über 1.180 dieser neuen Top Level-Domains wie .blog, .music, .museum and .luxury verfügbar und wie die Registrierungszahlen belegen, nimmt ihre Bedeutung stetig zu. Im April 2020 hat die Zahl der unter den new gTLDs vorgenommenen Registrierungen 23 Millionen überschritten.

Es überrascht nicht, dass die wachsende Bedeutung der new gTLDs Cypersquatter auf den Plan ruft. Allerdings zeigen die letzten Zahlen, dass die Rechteinhaber aus der Vergangenheit gelernt haben. Sie haben proaktiv Maßnahmen ergriffen, um ihre Marken vor einer möglichen neuen Welle möglicher Domaingrabber zu schützen. Zudem wurde den Rechteinhabern bei der Einführung der new gTLDs eine Reihe von neuen Werkzeugen an die Hand gegeben:

Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy

Die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) der World Intellectual Property Organization (WIPO) spielt beim Kampf gegen Cybersquatting eine wichtige Rolle. So haben sich u.a. UDRP-Verfahren über die Jahre gut etabliert und bewährt. Sie dienen der schnellen und effizienten Konfliktlösung in Domaingrabbing-Fällen. Durch einen UDRP-Antrag können Markeninhaber die Übertragung des Domainnamens beantragen und seit der Einführung der Verfahren im Jahr 1999 wurden Tausende derartiger Verfahren vor der WIPO durchgeführt. UDRP-Verfahren gibt es nicht nur für die klassischen generischen Top-Level Domains (gTLDs) wie .com oder .net. Die WIPO ist auch für die Durchführung der alternativen Konfliktlösung für diverse nationale Top-Level Domains (country code Top Level Domains – ccTLDs) zuständig, z.B. für die Top-Level Domains .au (Australien), .fr (Frankreich) und .co (Kolumbien). Zudem kommen UDRP-Verfahren für alle new gTLDs zur Anwendung.

Die Statistiken der WIPO aus den letzten Jahren belegen eine Zunahme an Fällen durch die new gTLDs. Gleichwohl ist die Anzahl der Fälle mit Bezug zu new gTLDs weiterhin überschaubar (13% der Fälle), wobei die Gesamtzahlen zu einer leicht falschen Annahme verleiten können. Denn: Allein .com-Domains machen ca. 73% der UDRP-Verfahren aus. Die .online-Domain, welche mit 1,5 Millionen Registrierungen von Second-Level-Domains eine der beliebtesten new gTLDs ist, nimmt im Ranking des Jahres 2018 bereits den 5. Platz ein (WIPO case ranking).

Uniform Rapid Suspension 

Neben dem UDRP gibt es aber auch noch andere Maßnahmen, um Cybersquatting im Hinblick auf die new gTLDs zu bekämpfen. So hat ICANN das Uniform Rapid Suspension System (URS) eingeführt. Dieses dient als schnelles Tool, um eindeutigen Markenverletzungen im Zusammenhang mit Second-Level-Domains zu begegnen. Danach kann eine Domain innerhalb von 3 Wochen gesperrt werden. Allerdings sehen die unter dem URS möglichen Maßnahmen keinen Transfer von Domains vor. Zudem ist das System auf new gTLDs beschränkt, die nach Juni 2013 eingeführt worden sind. Es steht nicht unter der Ägide der WIPO, sondern wird vom Asia Domain Name Dispute Resolution Centre und dem National Arbitration Forum (USA) verantwortet. Seit Dezember 2015 ist die italienische MFSD Srl. der dritte URS-Anbieter.

Trademark Clearing House 

Als Ergänzung zu den UDRP-Verfahren und dem URS existiert für new gTLDs ein Trademark Clearing House. Durch die Registrierung einer Marke beim TCMH haben die Markeninhaber das Recht, den von der Marke umfassten Begriff in der sog. Sunrise-Period der jeweiligen new gTLDs als Second-Level-Domain zu sichern. Mehr als 40.000 Marken sind über das System hinterlegt worden.

Zieht man die hohe Anzahl an new gTLDs in Betracht, hat es sich nicht durchgesetzt, dass Markeninhaber Defensiv-Registrierungen von Marken unter jeder denkbaren Domainendung vornehmen. Obwohl das TCMH die Markeninhaber über die Registrierung von Second-Level-Domains mit der von Ihnen gemeldeten Marke informiert, bietet das System keinen grundsätzlichen Schutz gegen die Registrierung derartiger Domains durch Drittparteien.

Blocking Mechanisms 

Schließlich wird für einige der new gTLDs auch ein Blockierungsmechanismus für Markeninhaber angeboten. Durch die Registrierung einer Marke unter einem solchen Service wird die Registrierung der Wortfolge der Marke im Rahmen einer Second-Level-Domain tatsächlich unterbunden.